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Widerrufsbutton ab Juni 2026: Neue Anforderungen für Banken

20. Mai
1 Min. Lesezeit

Ab dem 19. Juni 2026 wird der elektronische Widerrufsbutton für viele online geschlossene Verbraucherverträge verpflichtend – relevant für Banken überall dort, wo Finanzprodukte digital abgeschlossen werden können. Die Umsetzung berührt Fragen zu Erfassung, Dokumentation, Zuständigkeiten und der Abgrenzung vom Kündigungsbutton und wird damit zu einem Schnittstellenthema zwischen Legal, Compliance, IT und Prozessmanagement. Wir unterstützen Banken dabei, ihre betroffenen digitalen Abschlussstrecken frühzeitig zu identifizieren.

 
 

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